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   BGH, 02.12.2019 - II ZR 287/18   

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https://dejure.org/2019,48286
BGH, 02.12.2019 - II ZR 287/18 (https://dejure.org/2019,48286)
BGH, Entscheidung vom 02.12.2019 - II ZR 287/18 (https://dejure.org/2019,48286)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 2019 - II ZR 287/18 (https://dejure.org/2019,48286)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen Unrichtigkeit i.R.e. Antrags auf Abänderung des Beschlusses

  • rewis.io

    Revisionszulassung: Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde während der Unterbrechung des Verfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    ZPO § 249 Abs. 3 ; ZPO § 319 Abs. 1
    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen Unrichtigkeit i.R.e. Antrags auf Abänderung des Beschlusses

  • datenbank.nwb.de

    Revisionszulassung: Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde während der Unterbrechung des Verfahrens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2020, 387
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 27.05.2015 - X B 72/14

    Kein passiver Rechnungsabgrenzungsposten bei Veräußerung eines Verwertungsrechts

    Auszug aus BGH, 02.12.2019 - II ZR 287/18
    Da im Fall der Nichtzulassungsbeschwerde keine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, kann in entsprechender Anwendung von § 249 Abs. 3 ZPO eine Entscheidung auch während der Unterbrechung des Verfahrens ergehen, wenn keine Fristen mehr laufen, alle erforderlichen Prozesshandlungen vor Eintritt der Unterbrechung vorgenommen worden sind, der Beschwerdeführer wegen des Ablaufs der Begründungsfrist (§ 544 Abs. 2 ZPO) vor Eintritt der Unterbrechung mit weiterem Vortrag zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde ausgeschlossen ist und durch die Zustellung der Entscheidung keine Frist in Lauf gesetzt wird (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2018 - IX ZR 82/16, ZinsO 2019, 385 Rn. 5 mwN; vgl. auch BFH, BFH/NV 2015, 1252 Rn. 10).
  • BGH, 20.12.2018 - IX ZR 82/16

    Duldung der Zwangsvollstreckung in unbewegliches Vermögen; Duldung der

    Auszug aus BGH, 02.12.2019 - II ZR 287/18
    Da im Fall der Nichtzulassungsbeschwerde keine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, kann in entsprechender Anwendung von § 249 Abs. 3 ZPO eine Entscheidung auch während der Unterbrechung des Verfahrens ergehen, wenn keine Fristen mehr laufen, alle erforderlichen Prozesshandlungen vor Eintritt der Unterbrechung vorgenommen worden sind, der Beschwerdeführer wegen des Ablaufs der Begründungsfrist (§ 544 Abs. 2 ZPO) vor Eintritt der Unterbrechung mit weiterem Vortrag zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde ausgeschlossen ist und durch die Zustellung der Entscheidung keine Frist in Lauf gesetzt wird (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2018 - IX ZR 82/16, ZinsO 2019, 385 Rn. 5 mwN; vgl. auch BFH, BFH/NV 2015, 1252 Rn. 10).
  • BVerwG, 05.05.2022 - 10 C 4.21

    Berufungszulassung trotz Verfahrensunterbrechung

    Ob, wie das Oberverwaltungsgericht meint, eine Zulassung der Berufung lediglich eine Vorfrage betrifft und deshalb nicht in Ansehung der Hauptsache erfolgt, ist für die Entscheidung über die Revision ebenso unerheblich wie die weitere Frage, ob, falls die Einschätzung des Oberverwaltungsgerichts unzutreffend sein sollte, der Zulassungsbeschluss vom 17. August 2016 jedenfalls nach § 173 Satz 1 VwGO i. V. m. § 249 Abs. 3 ZPO in entsprechender Anwendung trotz Verfahrensunterbrechung ergehen durfte (vgl. zur Ablehnung der Berufungszulassung: OVG Schleswig, Beschluss vom 9. März 2020 - 2 LA 43/19 - juris Rn. 2; VGH München, Beschluss vom 26. November 2020 - 24 ZB 18.15 11 - juris Rn. 3; vgl. zur Zurückweisung einer Revisionsnichtzulassungsbeschwerde: BFH, Beschlüsse vom 21. November 2002 - VII B 58/02 - BFH/NV 2003, 485 und vom 27. Mai 2015 - X B 72/14 - BFH/NV 2015, 1252 Rn. 10; BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 2018 - IX ZR 81/16 - NZI 2019, 191 Rn. 5, vom 2. Dezember 2019 - II ZR 287/18 - NZI 2020, 387 Rn. 3 und vom 3. Dezember 2019 - II ZR 344/17 - juris; vgl. zur Wiedereinsetzung in die Frist zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde: BGH, Beschluss vom 1. März 2018 - IX ZR 2/18 - NJW-RR 2018, 567 Rn. 12 f.).
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